Zum 01.08.2026 hat das Land NRW die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes geändert und zum ersten Mal ausdrücklich das selbständige Arbeiten in allen Fächern erlaubt.
Dabei wurden allerdings konkrete zeitliche Umfänge definiert, innerhalb derer das selbständige Arbeiten erlaubt ist.
Die Ulla-Hahn-Gesamtschule, die mit dem selbständigen Arbeiten in Deutsch und Mathematik und der dadurch gegebenen passgenauen Differenzierung seit Jahren gute Erfahrung macht und auch
gute Ergebnisse in Vera8 und ZP10 erzielt, musste ihr Programm daher etwas anpassen und hat dabei auch gleich die Bezeichnungen geändert.
Aus einer Inputstunde werden nun zwei Fachbürostunden, und aus zwei SOLO Stunden eine Stunde Selbstlernbüro.
Mehr Informationen dazu findet man in den entsprechenden Abschnitten auf unserer
Homepage und auf dieser kurzen Übersicht.


